
„Die Entscheidung des Landgerichts Wiesbaden ist eine gute Nachricht für die Buchbranche gleich zu Jahresbeginn. Rabattaktionen wie die von Ebay sind eine Form des Preiswettbewerbs, der durch das Buchpreisbindungsgesetz gerade unterbunden werden soll. Der Gerichtsbeschluss verdeutlicht, dass sich auch die großen Online-Plattformen an die Buchpreisbindung halten müssen“, sagt Prof. Dr. Christian Sprang, Justiziar des Börsenvereins.
Die Buchpreisbindung ist in Deutschland seit 2002 gesetzlich geregelt. Sie sorgt dafür, dass ein bestimmtes Buch an jeder Verkaufsstelle vor Ort oder im Internet denselben Verkaufspreis hat. Die positiven Effekte der Buchpreisbindung auf die Verbreitung von Büchern sowie die Qualität und Vielfalt des Buchangebots wurden jüngst durch unabhängige wissenschaftliche Studien belegt. Mehr dazu unter www.boersenverein.de/preisbindung
Gegen die Entscheidung des Landgerichts kann Ebay Widerspruch einlegen
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